Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,775
BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92 (https://dejure.org/1992,775)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1992 - 4 StR 178/92 (https://dejure.org/1992,775)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 4 StR 178/92 (https://dejure.org/1992,775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum - Schuldunfähigkeit - Vollstreckungsverfahren - Erkenntnisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Der Rechtsfehler nötigt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil nicht auszuschließen ist, daß der Tatrichter bei Anordnung der Unterbringung auf eine geringere Strafe erkannt hätte (vgl. BGHSt 28, 327 (330)).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, würde das Urteil des Amtsgerichts eine Zäsur bilden und die Verhängung von zwei Gesamtstrafen erfordern (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4 und 9).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Der neue Tatrichter wird auch feststellen müssen, ob die durch das Amtsgericht Arnsberg vom 5. November 1990 verhängte Geldstrafe bei Erlaß des angefochtenen Urteils bereits vollständig bezahlt war (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, würde das Urteil des Amtsgerichts eine Zäsur bilden und die Verhängung von zwei Gesamtstrafen erfordern (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4 und 9).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß sich die für eine Aussetzung von Strafe und Maßregel nach den §§ 56 Abs. 1, 2, 67 b StGB erforderliche günstige Sozialprognose bei dem inzwischen über sechs Monate in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auch aus einer Verbindung der Strafaussetzung mit der Weisung, sich einer Langzeitdrogentherapie zu unterziehen (§ 56 c Abs. 3 Nr. 1 StGB), ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9, 19 bis 21).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Ersichtlich verkennt die Jugendkammer, daß das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zwingend vorzunehmen hat, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen (BGHSt 37, 5 (6); Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 64 Rdn. 7).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß sich die für eine Aussetzung von Strafe und Maßregel nach den §§ 56 Abs. 1, 2, 67 b StGB erforderliche günstige Sozialprognose bei dem inzwischen über sechs Monate in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auch aus einer Verbindung der Strafaussetzung mit der Weisung, sich einer Langzeitdrogentherapie zu unterziehen (§ 56 c Abs. 3 Nr. 1 StGB), ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9, 19 bis 21).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß sich die für eine Aussetzung von Strafe und Maßregel nach den §§ 56 Abs. 1, 2, 67 b StGB erforderliche günstige Sozialprognose bei dem inzwischen über sechs Monate in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auch aus einer Verbindung der Strafaussetzung mit der Weisung, sich einer Langzeitdrogentherapie zu unterziehen (§ 56 c Abs. 3 Nr. 1 StGB), ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9, 19 bis 21).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, würde das Urteil des Amtsgerichts eine Zäsur bilden und die Verhängung von zwei Gesamtstrafen erfordern (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4 und 9).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, hat das Gericht die Unterbringung demnach zwingend vorzunehmen (st. Rspr.; BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7, 8 m.w.N.).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler nötigt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs; denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Strafen noch niedriger ausgefallen wären, wenn der Tatrichter zugleich die Unterbringung angeordnet hätte (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7).

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht